Unsere Schule ist selbstverwaltet
Freiheit erfordert Einsatz von allen
In den Waldorfschulen gibt es keinen Rektor, sie sind auch von den Weisungen und Entscheidungen der Kultusverwaltung weitgehend unabhängig, denn die Waldorfschulen verwalten sich selbst. Als Schulen in freier Trägerschaft sind sie in der Lage, die hierarchisch organisierte Außenlenkung durch den Staat durch eine freiheitliche Verfassung zu ersetzen. Jeder Kollege ist aufgefordert, die Schule mit zu verwalten, dies gehört zu seinen regelmäßigen Plichten. Jeder kann an allen Beschlüssen teilhaben und gestaltend tätig werden. Jede Stimme zählt, alle Kolleginnen und Kollegen tragen gleichermaßen zum Gelingen des Unternehmens Schule bei und übernehmen dabei Verantwortung. Der Gedanke, dass alle Kolleginnen und Kollegen Mitunternehmer sind und über das Wohl und Wehe der Schule mitzuentscheiden haben, ist nicht immer leicht zu denken, muss man sich doch von gewohnten hierarchischen Strukturen lösen und kann nicht in die relativ bequeme Haltung des Arbeitnehmers verfallen, der auf die Anweisungen des Chefs wartet.
Nichts geschieht also, ohne dass sich die Mitarbeiter unserer Schule aktiv und aus freien Stücken darum bemühen.
Dabei nehmen die Konferenzen eine zentrale Rolle innerhalb der Selbstverwaltung ein. Jeden Donnerstag trifft sich die Lehrerschaft, um sich zum einen in der pädagogischen Konferenz weiterzubilden. Zum anderen werden in der Verwaltungskonferenz die Aktivitäten der nächsten Wochen geplant. Unterstützt wird die Konferenz in ihrer Verwaltungsarbeit durch eine Reihe von Gremien, die ihr zuarbeiten und die mithelfen, die Beschlüsse in die Tat umzusetzen.
Eine ganz wichtige Rolle für das Gelingen einer Schule spielt die Personalplanung und die Personalbetreuung. Hierfür gibt es an unserer Schule zwei Gremien, bestehend aus je vier bis fünf Personen: Die Mitarbeiterentwicklung, die die Kolleginnen und Kollegen pflegt und dafür zu sorgen hat, dass jeder sich so entfaltet, dass er im Unterricht sein Bestes geben kann und die Mitarbeiterführung, die die Deputate plant, Einstellungen vornimmt und für die Einhaltung der vereinbarten Spielregeln unter den Kollegen sorgt. In diesem Gremium wird auch Sorgen von Eltern und Schülern nachgegangen und nach Lösungen gesucht. Muss man sich von einem Kollegen trennen, fällt hier die Entscheidung.
Rechtlich verbindlich werden die Beschlüsse der Mitarbeiterführung und aller anderen Gremien aber erst nach Zustimmung des Vorstandes, den das Vereinsrecht vorsieht. Der Schulverein als wirtschaftlich-rechtlicher Träger agiert durch seinen Vorstand, eine Tatsache, die nicht ganz mit dem Gedanken der Selbstverwaltung harmoniert und sowohl vom Vorstand als auch vom Kollegium einiges Fingerspitzengefühl, klare Absprachen und eine sehr enge Zusammenarbeit verlangt.
Unterstützt werden Kollegium und Vorstand durch die Verwaltung und durch den Geschäftsführer. Das Sekretariat ist erste Anlaufstelle für viele Eltern und Schüler. Erst- und Aufnahmegespräche werden dort vorbereitet, Krankmeldungen von Schülern werden aufgenommen, Kranke werden betreut. Hier werden aber auch – und da kommt der Geschäftsführer ins Spiel – Rechnungen bezahlt, Arbeitsverträge werden ausgearbeitet, die Gehälter werden berechnet und überwiesen, die Buchhaltung wird erledigt, Förderanträge werden gestellt, die Mitgliederversammlungen samt Jahresabschluss und Etatplanung werden vorbereitet und vieles mehr. Besonders an diesem Ort wird deutlich, dass eine Waldorfschule nicht nur eine pädagogische Einrichtung, sondern auch ein Wirtschaftsbetrieb ist.
Daneben gibt es noch sehr viele Gremien, die für den reibungslosen Ablauf des Schulbetriebes sorgen. Sie alle aufzuzählen würde hier aber zu umfangreich werden. Beinahe jede Kollegin und jeder Kollege ist aber mehr oder weniger intensiv mit Selbstverwaltungsaufgaben befasst und muss diese neben seinem Unterricht zuverlässig bewältigen.