- Gesundheitserklärung Erziehungsberechtigte oder
Gesundheitserklärung volljährige Schüler
Gemäß §6 Abs. 2 CoronaVO Schule geben Sie die Gesundheitserklärung bitte jedes Mal neu ab, wenn:- Ihr Kind/Sie (als volljährige*r Schüler*in) aus Krankheitsgründen die Schule nicht besuchen konnte. Geben Sie diese dann Ihrem Kind an dem Tag mit, an dem es die Schule wieder besucht.
- Ihr Kind/Sie (als volljährige*r Schüler*) in nach Ferien wieder in die Schule kommt
- Ferienplan Schuljahr 2020/21
- Schulordnung der Freien Waldorfschule Filstal
- Waldorfschulen gegen Diskriminierung – Stuttgarter Erklärung