Schulabschlüsse

Staatlich anerkannte Schulabschlüsse an der Freien Waldorfschule Filstal (Göppingen)
Stand: 11/2020
Grundlage für alle Prüfungen ist die jeweils gültige Prüfungsordnung, die in der Schule eingesehen werden kann
.

Hauptschulabschluss ab Klasse 9

Der Hauptschulabschluss kann ab Klasse 9 in jeder Klassenstufe zum Ende des Schuljahres abgelegt werden. Dabei handelt es sich um einen eigenen, staatlich anerkannten Abschluss. In der Regel wird dieser
Abschluss bei uns in Klasse 10 durchgeführt. Die Leistungen der unterrichteten Fächer werden in einem Notenzeugnis auf Hauptschulniveau angegeben. In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik muss
die erteilte Note durch eine schriftliche Klassenarbeit aus dem laufenden Unterricht belegt werden. Das Notenzeugnis wird durch das staatliche Schulamt mit dem Hauptschulabschluss an staatlichen Schulen
gleichgestellt. Der Hauptschulabschluss wird von der Schule nur in Ausnahmefällen und nach Absprache angeboten.
Ansprechpartner für Fragen sind die jeweiligen Klassenbetreuer*innen und als Prüfungsbeauftragte Frau Kohn.

Realschulabschluss und Fachhochschulreife in Klasse 12

Beide Prüfungen finden in Klasse 12 statt. Am Ende der 11. Klasse werden die Schüler*innen, die bis zu diesem Zeitpunkt meist gemeinsam unterrichtet wurden, durch die Klassenkonferenz und in Absprache mit den Schüler*innen und den Eltern in die Realschul- und die Fachhochschulreife-Gruppe eingeteilt. Bei der Einteilung wird der aktuelle Leistungsstand des Schülers/der Schülerin, seine/ihre Arbeitshaltung, seine/ihre Zuverlässigkeit in Hinblick auf die Erledigung der Hausaufgaben und seine/ihre Anwesenheit im Unterricht berücksichtigt. Es muss gewährleistet sein, dass der anstehende Stoff in der vorgegebenen Zeit bewältigt und die Prüfungen bestanden werden können. Voraussetzung für die Zulassung in die FHR-Gruppe ist daher ein Notendurchschnitt von mindestens 2,5 sowohl in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Biologie als auch in allen anderen FHR-relevanten Fächern. Die Klassenkonferenz ist entscheidungsbefugt, einen Schüler/eine Schülerin abzuweisen, z.B. wegen mangelnder Arbeitshaltung und/oder wegen Fehlzeiten, selbst wenn der vereinbarte Notenschnitt erreicht wurde. Die Klassenbetreuer*innen informieren jedes Elternhaus noch vor Ablauf der 11. Klasse über ihre Entscheidung.

Der Realschulabschluss

Der Realschulabschluss ist eine landesweite zentrale Prüfung, die bundesweit anerkannt wird. Die Prüfungsaufgaben sind mit denen an staatlichen Realschulen identisch. Eine Ausnahme bildet das Fach Mathematik. In diesem Fach wird ein Teil der Aufgaben unserem Stoff der 12. Klasse angeglichen. Schriftlich geprüft werden die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik. In diesen Fächern sind mündliche Nachprüfungen auf Wunsch der Schüler*innen möglich. Im Fach Englisch findet im März zusätzlich eine mündliche Kommunikationsprüfung statt, die die Hälfte der Englischnote ausmacht.
Ein weiterer Bestandteil des Realschulabschlusses sind die drei mündlichen Prüfungen: eine Naturwissenschaft (Wahlmöglichkeit zwischen Chemie und Physik), Geschichte und Deutsch oder Mathematik (Wahlmöglichkeit). Die Prüfungen in Deutsch oder Mathematik sind nicht gleichbedeutend mit den mündlichen Prüfungen dieser Fächer, mit denen die schriftliche Note verbessert werden kann. Zum Prüfungsergebnis zählen allein die Prüfungsleistungen. Bestanden hat die Realschulprüfung, wer in den schriftlichen und mündlichen Fächern sowie zugleich in allen nicht geprüften Fächern mindestens die Durchschnittsnote 4,0 erreicht und in keinem Fach ein „ungenügend“ erhalten hat.
Prüfungsbeauftragte für den Realschulabschluss ist derzeit Frau Kohn.

Die Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife ist eine zentrale landesweite Prüfung, aber speziell für die Waldorfschulen. Nur Schüler und Schülerinnen, die ab Klasse 9 in einer Waldorfschule waren, können diese Prüfung an unserer Schule ablegen. Die Fachhochschulreife gilt uneingeschränkt in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz. Die Bundesländer Berlin und Niedersachsen haben ihre Bereitschaft für die Anerkennung signalisiert. Studienmöglichkeiten in anderen Bundesländern sind eventuell nach Absprache mit der einzelnen Hochschule möglich.
Die Fachhochschulreifeprüfung gliedert sich in zwei Teile, in den schulischen und in den berufsbezogenen (praktischen) Teil.
Im
schulischen Teil werden die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik schriftlich geprüft. Mündliches Prüfungsfach ist Biologie.
Geschichte, Physik und Sport oder Musik stellen so genannte Hospitationsfächer dar, in denen die durch den unterrichtenden Fachlehrer erteilten Jahresnoten übernommen werden, sofern sich ein staatlicher
Kollege durch eine Hospitation von der Qualität des Unterrichtes überzeugt hat. Bestanden hat den schulischen Teil, wer in allen Fächern und zugleich in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Biologie mindestens die Durchschnittsnote 4,0 erreicht und in keinem Fach ein „ungenügend” erhalten hat. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung einmal wiederholt werden.
Im
berufsbezogenen Teil findet die Prüfung in einem der folgenden Fächer statt: Textiles Gestalten, Schreinern oder Bildende Kunst. Schon zu Beginn der 11. Klasse hat sich der Schüler/die Schülerin für eines dieser Fächer entschieden, welches dann zwei Jahre als handwerklichkünstlerisches Fach besucht wird. Als Teil der Prüfung ist in der 12. Klasse im gewählten Fach eine Jahresarbeit anzufertigen, die am Ende benotet wird. Darüber hinaus finden eine praktische Prüfung und eine mündliche Einzelprüfung in Kunstgeschichte bzw. in Fachkunde statt. Die Endnote errechnet sich zu gleichen Teilen aus den Leistungen in allen drei Prüfungsteilen. Der berufsbezogene Teil ist bestanden, wenn diese Durchschnittsnote mindestens 4,0 beträgt und keine der Einzelnoten „ungenügend“ ist.
Der schulische und der berufsbezogene Teil können auch unabhängig voneinander bestanden werden. Der berufsbezogene Teil kann beispielsweise extern durch eine abgeschlossene Lehre im handwerklichen Bereich erworben werden. Speziell für die Waldorfschüler*innen verlangt das Kultusministerium die Ableistung eines zusätzlichen Praktikums, welches mindestens 9 Monate dauert, bevor die Fachhochschulreife Gültigkeit erlangt. Ein erstes Lehrjahr erfüllt diese Bedingung ebenfalls. Welche Tätigkeiten für das Praktikum in Frage kommen beschreibt eine Handreichung des Regierungspräsidiums Stuttgart, die in der Schule eingesehen werden kann.
Prüfungsbeauftragte für die Fachhochschulreifeprüfungen ist zurzeit Frau Heinzmann.

Abitur in Klasse 13

Das Abitur ist eine landesweite, zentrale Prüfung, die bei uns in Klasse 13 abgelegt wird. Die Prüfungsaufgaben sind mit denen an den Allgemeinbildenden Gymnasien identisch. Für die Schüler*innen entspricht
der Eintritt in die Abiturklasse einer Neuaufnahme, die einen neuen (Zusatz-)Vertrag mit der Schule erfordert. In die Abiturgruppe aufgenommen kann nur werden, wer die Fachhochschulreifegruppe in Klasse 12 besucht hat. Voraussetzung hierfür ist außerdem ein Notendurchschnitt von in der Regel mindestens 2,5 in der Fachhochschulreifeprüfung sowohl in den schriftlichen als auch in allen anderen abiturrelevanten Fächern. Auch die Leistungen in Französisch müssen diesem Niveau entsprechen. Zudem sollte die Leistungsfähigkeit und die Einsatzbereitschaft des Schülers/der Schülerin ein Bestehen des Abiturs gewährleisten. Die Klassenkonferenz der 12. Klasse beschließt die Zulassung zur Abiturklasse nach dem Ende der FHR-Prüfungen.
Schriftlich geprüft werden im Abitur zurzeit die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Bildende Kunst oder Biologie. Die Fächer Französisch und Geschichte werden in mündlichen Einzelprüfungen abgeprüft. Die Schüler*innen wählen außerdem zwei Hospitationsfächer unter den folgenden Fächern aus: Biologie, Sport, Musik und Bildende Kunst. Bestanden hat die Prüfung, wer in keinem Fach 0 Punkte und in zwei der schriftlich geprüften Fächer sowie in einem tatsächlich mündlich geprüften und in einem Hospitationsfach mindestens 5 Punkte von insgesamt 15 Punkten einfacher Wertung erreicht hat.
Prüfungsbeauftragter für die Abiturprüfung ist zurzeit Herr Leibfarth.

 

Verabschiedet in der Oberstufenkonferenz der
Freien Waldorfschule Filstal am 26. November 2020.