Stellungnahme zum Urteil vom 07.09.2022 des Oberlandesgerichts Stuttgart und den darauffolgenden Medienberichten!

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart am 07.09.2022 (*Link zur Pressemitteilung s.u.) und den darauffolgenden Pressemeldungen bezüglich unserer Schule wollen wir wie folgt Stellung nehmen:

Die vergangenen beiden Jahre haben unserer Schulgemeinschaft in Bezug auf die Corona-Pandemie viel abverlangt. Auch wenn die Freie Waldorfschule Filstal mit der überwiegenden Mehrheit der Elternschaft die Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona Pandemie sehr gut gemeinsam bewältigen konnte, ist die regelkonforme Haltung der Schule nicht überall auf das gleiche positive Echo gestoßen. Der Schulfrieden und ein respektvoller Umgang waren uns dabei immer ein großes Anliegen.

Die oberste Prämisse war es, unserem Bildungsauftrag nachzukommen und so viel Schule in Präsenz wie möglich zu realisieren. Hierzu passten wir unsere pädagogischen Konzepte den Pandemiebedingungen an. Die Maßnahmen an unserer Schule entsprachen dabei der jeweils aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Nur in einem Fall wurden jedoch zu unserem Bedauern so viele Grenzen überschritten, dass eine weitere Zusammenarbeit mit der Familie in diesem besonderen Fall für die Schulgemeinschaft und deren Organe unzumutbar geworden ist, sodass ihr ordentlich und fristgerecht gekündigt worden ist. Die Gerichte haben die Wirksamkeit der Kündigung nun
bestätigt.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand

(*Link zur Pressemitteilung: https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/OLG+Stuttgart+bestaetigt+Privatschulkuendigung+nach+Drohungen+von+Eltern+we-gen+Corona-Schutzmassnahmen)